
ANMELDUNG/ABMELDUNG
Anmeldung Die Anmeldung erfolgt mittels anmeldeformular 27 08 2011
Anmeldeschluss: 30. April 2011 Infoblatt 2010 - 2011
Die Anmeldung gilt bis auf Widerruf.
Möglich ist die Anmeldung auf das 2. Schulhalbjahr.
Anmeldefrist: 19. Dezember.
Abmeldung Die Wiederanmeldung für das nächste Schuljahr erfolgt automatisch, wenn keine Abmeldung auf Ende des laufenden Schuljahrs erfolgt. Diese hat bis zum 31. Mai bei der Musikschule einzugehen.
Die Abmeldung finden Sie hier: Abmeldeformular
In begründeten Fällen ist ein Austritt auf das Ende des ersten Schulhalbjahrs in Absprache mit der Instrumental-Lehrperson und mit Gesuch an den Leiter der Musikschule möglich. Spätestens bis 21. Mai.
Bei Austritten im Laufe eines Schulhalbjahrs oder bei verspäteter Austrittserklärung erfolgt keine Rückerstattung des Elternbeitrags.
Absenzen des Schülers Schüler/-innen, die am Besuch des Unterrichts verhindert sind, haben die Musiklehrperson rechtzeitig darüber zu informieren. Grundsätzlich erfolgt keine Rückerstattung des
Elternbeitrags.
UNTERRICHTSDAUER / UNTERRICHTSFORM
Alle Instrumente werden mit 25 Minuten Einzelunterricht oder je nach Instrument 50 Minuten in Zweiergruppe angeboten. Es können aber auch Lektionen von 16.66 min. bis zu 50 min. vereinbart werden.
OBERSTUFEN UNTERRICHT
Jede/r Oberstufenschüler/in (6.-9. Klasse) hat Anrecht auf eine 1/3-Lektion (16,5 Minuten) unentgeltlichen Instrumentalunterricht. Aus pädagogischen Gründen wird dringend geraten, mindestens eine 1/2-Lektion (25 Minuten), wie an der Primarschule, zu belegen. Sollte ausdrücklich nur die 1/3-Gratislektion gewünscht werden, so ist auf dem Anmeldeformular ein handschriftlicher Vermerk anzubringen.
ERMÄSSIGUNGEN
Geschwisterrabatt Auf Elternbeiträgen für in Bad Zurzach und den der Musikschule angeschlossenen Gemeinden wohnhafte Schülerinnen und Schüler der Musikschule Bad Zurzach wird ein Geschwisterrabatt gewährt.
2. Kind 12.5% / 3. Kind 25% / 4. und jedes weitere Kind 37.5% Rabatt
Familienrabatt kann nur für die angeschlossenen Gemeinden gewährt werden. Schüler, die nur den OS- Unterricht besuchen, erhalten keine Schulgeldrechnung.
Instrumente Die Beschaffung der Instrumente und Musiknoten ist Sache der Eltern. Wir empfehlen, vor der Miete oder des Kaufes eines Instrumentes eine zuständige Lehrkraft um Rat zu fragen. Für alle Instrumente muss eine private Übungsmöglichkeit vorhanden sein, auch für Klavier, Keyboard und Schlagzeug.
Schuljahr Die Anzahl Musikschulwochen im Jahr umfasst 37 Wochen. Der Musikunterricht beginnt in der zweiten Schulwoche nach den Sommerferien. Zwecks Kompensation steht es der Lehrperson frei, bereits in der ersten Woche zu unterrichten.
Bei Abwesenheit der Lehrkraft werden die Lektionen nach Möglichkeit vor- oder nachgeholt.
Unterrichtseinteilung Der Musikunterricht kann von der Musiklehrperson an jedem beliebigen Wochentag eingeteilt werden, also auch am Mittwoch- oder Freitagnachmittag.
Tarife 2011/2012
Die aktuellen Tarife finden Sie unter folgender Aufstellung. Gültige Schulgeldtabellen 11 - 12
Alle Angaben ohne Gewähr.
* Wohnort: Bad Zurzach, Mellikon, Rekingen, Rietheim, Rümikon, Baldingen, Böbikon, Fisibach, Kaiserstuhl, Wislikofen
Kontaktperson
Finanzen:
Ulrich Schwarze, Tel. 0049 178 81 42 370, Mail cellissimo.plus@t-online.de